Antwort 08.07.2024 von Stefan Gelbhaar BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Tatsächlich gab es keine Verdopplung des Gehaltes der Vorstände, auch nicht des Vorstandsvorsitzenden.
Tatsächlich gab es keine Verdopplung des Gehaltes der Vorstände, auch nicht des Vorstandsvorsitzenden.
in keinen.
Das Abgeordnetengesetz verbietet den Abgeordneten allerdings die Annahme bestimmter geldwerter Zuwendungen und Vermögensvorteile.