Antwort 26.05.2023 von Michael Breilmann CDU
Ich versichere Ihnen, dass ich die von Ihnen hergestellte Verbindung zu Nebentätigkeiten für mein Mandat definitiv ausschließen kann.
Ich versichere Ihnen, dass ich die von Ihnen hergestellte Verbindung zu Nebentätigkeiten für mein Mandat definitiv ausschließen kann.
ich nehme meine Abgeordnetenpflichten aus großer Überzeugung vollumfänglich wahr.
Das Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages steht, Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat jedoch grundsätzlich zulässig sind.
Sie finden meine veröffentlichungspflichtigen Angaben unter: https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/B/brantner_franziska-857200 .