Antwort 04.01.2022 von Andrea Lindholz CSU
Gerne können Sie mir diese konkreten Fallkonstellationen detailliert schildern und ich werde mich anschließend um eine Überprüfung bemühen.
Gerne können Sie mir diese konkreten Fallkonstellationen detailliert schildern und ich werde mich anschließend um eine Überprüfung bemühen.
Im Übrigen werden alle Aushilfslehrer in Bayern während der großen Ferien bezahlt, wenn sie zu Beginn des Schuljahres ihren Dienst angetreten haben. Warum man umgekehrt eine Aushilfslehrkraft, die erst zum Februar eine befristete Stelle bis Ende Juli angetreten hat, im Anschluss noch sechs weitere Ferienwochen bezahlen sollte, erschließt sich mir nicht.
(...) ich konnte leider wegen einer häuslichen Quarantäne aufgrund eines Impfdurchbruchs an der Abstimmung nicht teilnehmen.