Antwort 11.05.2022 von Petra Guttenberger CSU
Die von mit der auftragsweisen Betreuung durch die Krankenkassen angesprochene elektronische Gesundheitskarte ändert an dem gesetzlich bestimmten Leistungsumfang nichts.
Die von mit der auftragsweisen Betreuung durch die Krankenkassen angesprochene elektronische Gesundheitskarte ändert an dem gesetzlich bestimmten Leistungsumfang nichts.
Wir treten allen verfassungsfeindlichen, gewaltbereiten Bestrebungen entschieden entgegen.
Wir lassen gerade untersuchen, ob Menschen wegen des Tickets wirklich vom Auto auf die Bahn umsteigen. Sollte das so sein, müssen wir in der Koalition unbedingt darüber reden, wie wir an diesen Erfolg anknüpfen können.
Für mich ist klar: Wir müssen Gerichtsverfahren modernisieren und beschleunigen.