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Die von Ihnen genannten Zahlen sind mir nicht bekannt. Es würde mich interessieren auf welche Quellen Sie sich beziehen. Generell sollte man bei Aussagen, wie der Ihren, auf die Ursprungsquelle verweisen
Mit dem „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ planen wir im Finanzministerium mehrere Maßnahmen zur Stärkung des Kapitalmarktes, darunter auch die Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung.
Daher werden wir die steuer- und finanzrechtliche Regulierung einer Prüfung unterziehen und hier Modernisierungen beschließen.
Als Verordnung der EU handelt es sich um unmittelbar geltendes Recht, ohne dass Deutschland hierzu einen Umsetzungsakt vornehmen müsste.