Portrait von Marco Buschmann
Marco Buschmann
FDP
89 %
899 / 1009 Fragen beantwortet
Frage von Maike H. •

Herr Scholz sagt aus, dass sich Anleger anlässlich der Bankenturbulenzen keine Sorgen machen müssen. Daher meine Frage: gilt die Einlagensicherung verbindlich auch bei der Pleite mehrerer Großbanken ?

Portrait von Marco Buschmann
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Auch als Reaktion auf die Finanzkrisen der jüngeren Vergangenheit wurde 2015 das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) beschlossen. Demnach gilt eine Deckungssumme von 100.000 Euro je Anleger und Institut (§ 8 Abs. 1 EinSiG). In besonderen Fällen beträgt die Deckungssumme bis zu 500.000 Euro (§ 8 Abs. 2, 3 und 4 EinSiG). Die Einlagensicherung greift unabhängig davon, um welche Bank es sich handelt, also auch bei Großbanken. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Marco Buschmann
Marco Buschmann
FDP