Antwort 12.04.2022 von Reinhard Bütikofer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
§16 des Wehrstrafgesetzes (WStG) besagt, wie von Ihnen genannt, dass Fahnenflucht strafbar ist.
§16 des Wehrstrafgesetzes (WStG) besagt, wie von Ihnen genannt, dass Fahnenflucht strafbar ist.
Jeder Mensch ist ein PolitikX! Wieder einmal habe ich mir viel Mühe mit der ausführlichen Beantwortung der Frage gegeben und möchte Sie bitten, diese zu lesen.
-sofortige Legalisierung bei Machtergreifung
- Eigenanbau fördern
-Weihnachtsbaum Plantagen zu Cannabisplantagen
-breit weil ihr es seid!
Die hohen Inzidenzen der letzten Tage zeigen ja, dass das Corona-Virus noch lange nicht besiegt ist und uns spätestens im kommenden Herbst und Winter wieder höhere Fallzahlen bevorstehen.