
Der ermäßigte Beitragssatz gilt nur für jene Arbeitnehmer, die im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.
Der ermäßigte Beitragssatz gilt nur für jene Arbeitnehmer, die im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.
Als SPD-Bundestagsfraktion ist es uns ein besonders Anliegen das Rentensystem in Deutschland sozialer und gerechter zu gestalten
wenn Sie mit dem Entlastungsbetrag die Energiepreispauschale meinen, muss ich Ihnen leider sagen, dass die Übergangsgeld Beziehenden nach wie vor nicht die Energiepreispauschale erhalten, sofern sie nicht in einem aktiven Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen.
Der von Ihnen angesprochene ermäßigte Beitragssatz von aktuell 14.0% gilt nur für solche Personen, die im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.
Es wird nun darum gehen, die wissenschaftlichen Erkenntnisse in konkrete Gesetzesvorlagen zu überführen.
Im Bürgergeld (Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) wird Einkommen aus Erwerbstätigkeit nach folgender Maßgabe berücksichtigt: Die ersten 100 Euro werden nicht berücksichtigt.