So ist es auch im Koalitionsvertrag der Ampel festgehalten, den wir in dieser Legislaturperiode sukzessive umsetzen werden.
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Die Inflation muss grundsätzlich bekämpft werden. Rentner sollten nicht anders behandelt werden wie Pensionäre.
Es steht daher nicht fest, ob in diesem Gesetz pensionierte Beamtinnen und Beamte berücksichtigt werden, oder ob die diskutierte Prämie ausschließlich an derzeit Berufstätige ausgezahlt wird.
Die Zahlungen erfolgen zunächst nach entsprechenden Tarifvereinbarungen an die Tarifbeschäftigten. Ein sog. Übertragungsgesetz könnte diese dann auf die Bundesbeamt:innen übertragen.
Dazu wird derzeit ein Gesetzentwurf zur systemgerechten Übertragung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen vom 22. April 2023 auf Beamte, Richter, Soldaten und auch die Versorgungsempfänger des Bundes vorbereitet
Die steuerfreien Inflationsausgleichszahlungen im öffentlichen Tarifvertrag sind nicht bedingungslos, sondern wurde anstelle einer Lohnerhöhung in diesem Jahr vereinbart.