Antwort 27.04.2023 von Sabine Friedel SPD
Das Inkrafttreten wird differenziert geregelt sein (z.T. rückwirkend).
Das Inkrafttreten wird differenziert geregelt sein (z.T. rückwirkend).
Ich wünschte mir auch, dass wir das Gesetz bereits beschlossen hätten, der politische Prozess zu diesem Gesetz dauert aber leider etwas länger.
Arbeit muss sich lohnen und folglich muss es auch bei Erwerbstätigkeiten im unteren Einkommensbereich einen spürbaren finanziellen Vorteil gegenüber dem Sozialleistungsniveau geben.
Bei dem Gesetzentwurf geht es auch um rückwirkende Zahlungen, denn die entsprechenden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts stammen aus dem Jahr 2020.