Antwort 19.02.2026 von Jan Wenzel Schmidt AfD
So lange im laufenden Arbeitsverhältnis solche Äußerungen nicht fallen, ist kein Handlungsbedarf nötig.
So lange im laufenden Arbeitsverhältnis solche Äußerungen nicht fallen, ist kein Handlungsbedarf nötig.
Ihr Vorschlag einer gesetzlichen Priorisierung berührt daher eine Reihe komplexer rechtlicher und finanzpolitischer Fragen, die nicht isoliert, sondern nur im Rahmen einer umfassenden haushalts- und strukturpolitischen Debatte beantwortet werden können.
Im Hinblick auf Ihre erneute inhaltsgleiche Anfrage erlaube ich mir nochmals, auf die ursprüngliche Antwort zu verweisen.