
Es bleibt ein Vorhaben dieser Koalition, welches noch als umzusetzen gilt
Es bleibt ein Vorhaben dieser Koalition, welches noch als umzusetzen gilt
Das Landesamt für Zentrale Dienste und weitere Beteiligte evaluieren die technischen und organisatorischen Anforderungen zur Umsetzung des Modells.
In Hessen genießen freiwillig GKV-versicherte Beihilfeberechtigte mit Sachleistungsanspruch grundsätzlich den gleichen Leistungsumfang wie ihre privat versicherten Kolleginnen und Kollegen, auch z.B. im Hinblick auf Wahlleistungen im Krankenhaus.
Auf Bundesebene ist derzeit keine Einführung einer pauschalen Beihilfe zu den Krankenversicherungsbeiträgen für Beamte vorgesehen.
Vielen Dank für Ihre Frage. Leider lässt sich noch nicht sagen wann und wie die pauschale Beihilfe bzw das Wahlrecht dazu engeführt wird. Ob dieser Anspruch auch rückwirkend genehmigt werden kann, ist aktuell auch noch unklar.
Bitte wenden Sie sich an Ihren möglichen neuen Dienstherren mit Ihrer Fragestellung