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Frage von Elvira H. •

Pauschale Beihilfe für alle freiwillig gesetzlich versicherten Beamten: Ich habe gerade zum Thema „Pauschale Beihilfe“ in NRW gelesen, dass man plant, nur angehende Beamte diese zukommen zu lassen?

Sehr geehrter Herr Krückel,
Ich habe gerade zum Thema „Pauschale Beihilfe“ in NRW gelesen, dass man plant, nur angehende Beamte diese zukommen zu lassen? Das wäre ja unverantwortlich! Gerade die Personen, die schon
jahrelang 100% der KV und PV tragen, müssen doch endlich entlastet werden. So hatte ich Ihre erste Antwort zu diesem Thema auch verstanden. Bitte setzten Sie sich da ein!
Mit freundlichen Grüßen
Elvira H.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage zur pauschalen Beihilfe. Ich kann verstehen, dass Sie als langjährige Beamtin eine Entlastung bei den Krankenversicherungsbeiträgen wünschen.

Allerdings möchte ich ein wichtiges Missverständnis klären: Die pauschale Beihilfe war von Beginn an ausschließlich für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte vorgesehen, nicht rückwirkend für alle bereits im Dienst stehenden Beamten.

Der entsprechende Passus aus unserem Koalitionsvertrag lautet: "Dazu werden wir zur Attraktivitätssteigerung eine einmalige Wahlmöglichkeit am Anfang des Beamtenverhältnisses einführen, indem auf Antrag eine pauschale Beihilfe in Höhe des jeweiligen Arbeitgeberbeitrags zu einer Krankenvollversicherung alternativ zur bisherigen individuellen Beihilfe gezahlt wird."

Wie Sie sehen können, ist explizit von einer Wahlmöglichkeit "am Anfang des Beamtenverhältnisses" die Rede. Eine rückwirkende Ausweitung auf alle bestehenden Beamtenverhältnisse war nie Gegenstand der Koalitionsvereinbarung.

Dies hat nicht nur rechtliche, sondern auch erhebliche finanzielle Gründe: Eine rückwirkende pauschale Beihilfe für alle derzeit in der GKV versicherten Beamten würde den Landeshaushalt nach Schätzungen mit gut einhundert Millionen Euro jährlich zusätzlich belasten. In der aktuellen Haushaltslage, die durch Wirtschaftskrise, demografischen Wandel und die Nachwirkungen der Pandemie geprägt ist, wäre eine solche Maßnahme schlichtweg nicht darstellbar und auch gegenüber allen Steuerzahlern nicht zu verantworten.

Selbstverständlich setze ich mich weiterhin für die Einführung der pauschalen Beihilfe im Rahmen der Koalitionsvereinbarung ein.

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Krückel MdL


 

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