
 Antwort 11.08.2025 von Christos Katzidis   CDU
Strafverfahren sind nicht mit einem Partei-Verbotsverfahren vergleichbar

Strafverfahren sind nicht mit einem Partei-Verbotsverfahren vergleichbar

Ein solches Verfahren sollte nicht voreilig angestoßen werden. Letztlich würde ein in Karlsruhe scheiterndes Verfahren nur der AfD nutzen und faktisch das Gegenteil bewirken.

Gerne verweisen wir auf die Antwort von Frau Klöckner MdB vom 23.7.2025:

