Antwort 08.05.2024 von Rolf Mützenich SPD
Eine Sicherheitskonferenz als solche ist im Nahen und Mittleren Osten nicht geplant; jedoch befasst sich der Sicherheitsrat mit den Konflikten in der Region.
Eine Sicherheitskonferenz als solche ist im Nahen und Mittleren Osten nicht geplant; jedoch befasst sich der Sicherheitsrat mit den Konflikten in der Region.
Ebenso erwarte ich von der israelischen Regierung, alle einseitigen und völkerrechtswidrigen Schritte zu unterlassen, die eine Zweistaatenlösung behindern oder faktisch unmöglich machen. Vor diesem Hintergrund kritisiere ich beispielsweise regelmäßig den völkerrechtswidrigen Bau von Siedlungen im Westjordanland.
Eine schöne Entwicklung und noch viele Unbekannte.
Mit Blick auf die föderale Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern fällt die Anwendung des Aufenthaltsrechts, zu der auch der Vollzug von Abschiebungen gehört, in die grundsätzliche Zuständigkeit der Bundesländer.