Bei der staatlichen Förderung der privaten Altersvorsorge wird nicht zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen unterschieden.
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Warum überhaupt sollten sich Menschen dazu äußern müssen, die seit Jahrzehnten hier leben? Solchen Diskriminierungen muss entgegengetreten werden.
Eine Diskriminierung von Russlanddeutschen, Menschen mit russischen Namen oder einem russischen Akzent kann, darf und wird von uns nicht toleriert werden.
Grundsätzlich vertrete ich die Auffassung, dass pauschale Verurteilungen aufgrund der Herkunft eines Menschen in unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat nicht hinnehmbar sind.
selbstverständlich dürfen Russlanddeutsche weder angegriffen noch diskriminiert werden.
Es ist unangemessen, gegenüber den Antragsstellenden mit ihren berechtigten Anliegen zu reagieren, indem man auf die ebenso notwendige Bearbeitung von Anträgen auf Coronahilfe verweist.