Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Hans-Peter Storz (SPD), Singen
Antwort 27.10.2025 von Hans-Peter Storz SPD

Eine Neuauszählung kommt in Frage, wenn der Wahlprüfungsausschuss oder das Bundesverfassungsgericht gravierende Mängel feststellen sollten.

Daniel Baldy
Antwort ausstehend von Daniel Baldy SPD
Portrait von Nina Scheer
Antwort ausstehend von Nina Scheer SPD
Portrait von Linda Heitmann
Antwort 17.10.2025 von Linda Heitmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Es gilt hier, genau zu prüfen, ob die Einwände, die die Richtigkeit der Auszählung anzweifeln, gerechtfertigt sind, und das Ergebnis der Prüfung kann man nicht vorwegnehmen

Jan Wenzel Schmidt
Antwort 13.10.2025 von Jan Wenzel Schmidt AfD

Eine Neuauszählung kann also erst erfolgen, wenn dort ein entsprechender Beschluss gefasst wird – bislang gibt es dafür keinen festen Termin.