Frage von Helmut S. • 19.06.2024

Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht stehe ich voll und ganz hinter dem Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern. In diesem Zusammenhang möchte ich klarstellen, dass ich mich auch nicht etwa für eine Abschiebung der ukrainischen Wehrpflichtigen ausgesprochen habe.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf geeinigt, verbindlichere Regeln für Rüstungsexporte zu schaffen.
Eine rein diplomatische Lösung des Konflikts ist derzeit nicht in Sicht. Der Kreml zeigt keinen Willen zu echten Friedensverhandlungen.
Jedes Unternehmen, egal in welchem Bereich, hat heute ein Nachhaltigkeitsmanagement