Antwort 24.09.2021 von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
das können Sie gern in unserem Wahlprogramm ab Seite 53 nachlesen:
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Tiere sind wertvolle fühlende Wesen, die es zu schützen gilt
Die FW und ich hatten demnach keine Möglichkeit, diese Regelungen aktiv mitzugestalten und haben demnach auch nichts "mitbeschlossen". Ihren in der Frage mitgetragenen Vorwurf muss ich von daher zurückweisen.
Mit Blick auf die Anbindehaltung ist die Unterscheidung in ganzjährige Anbindehaltung und Kombihaltung wichtig.