Frage von Matthias W. • 03.06.2024

Antwort von Daniel Köbler BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 05.06.2024
Das Wahlrecht ist ein Grundrecht. Ein fester Wohnsitz darf keine Voraussetzung dafür sein, seine Stimme abgeben zu dürfen.
Das Wahlrecht ist ein Grundrecht. Ein fester Wohnsitz darf keine Voraussetzung dafür sein, seine Stimme abgeben zu dürfen.
Klar ist: Unsere Demokratie lebt vom Mitmachen.
Bei dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl handelt es sich um einen - neben der Allgemeinheit, Freiheit, Gleichheit und Geheimheit der Wahl - ausdrücklich (jeweils in Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG und § 1 Abs. 1 S. 1 des Bundeswahlgesetzes) verankerten Wahlrechtsgrundsatz.
Höflich verweise ich Sie auf meine Beantwortung Ihrer Anfrage vom 24.04.2024.
Eine Verkleinerung des Bundestags mittels einer Wahlrechtsreform begrüße ich ausdrücklich
Über ein neues Wahlrecht sollte mit Zustimmung aller Fraktionen im Deutschen Bundestag entschieden werden.