Frage von Simon K. • 04.06.2023

Antwort ausstehend von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Studienzentrum war ich vor etlichen Jahren in der Jugendorganisation aktiv.
Ich versichere Ihnen, dass ich die von Ihnen hergestellte Verbindung zu Nebentätigkeiten für mein Mandat definitiv ausschließen kann.
ich nehme meine Abgeordnetenpflichten aus großer Überzeugung vollumfänglich wahr.
Das Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages steht, Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat jedoch grundsätzlich zulässig sind.