Wir haben gemeinsam vereinbart, dass der Grenzwert offiziell festgeschrieben wird, sobald die offiziell eingesetzte Grenzwertkommission eine Entscheidung bzw. eine Empfehlung hierzu getroffen hat. Dies wird zeitnah passieren und wird dann auch zeitnah umgesetzt werden.
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Wir werden dem Deutschen Bundestag einen THC-Grenzwert übermitteln, sobald eine Fachkommission einen Vorschlag erarbeitet hat. Dies wird zeitnah der Fall sein.
generell können eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
Verurteilungen, die auf Taten zurückgehen, die künftig straffrei sind, wollen wir aus dem Bundeszentralregister löschen. Dabei geht es um Eintragungen sowohl im Zentralregister als auch im Erziehungsregister, die zusammen nach § 1 Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz das Bundeszentralregister bilden.
Da das Cannabisgesetz ein Bundesgesetz ist, möchte ich Sie bitten, sich mit Ihrer speziellen Fragestellung an die zuständigen Bundestagsabgeordneten zu wenden
vielen Dank für Ihre Frage. Es wird bereits jetzt von unserer Seite parallel zum Abschluss der ersten Säule an der zweiten Säule des CanG gearbeitet.