(...) Spannend ist allerdings die Begründung des BGH, die über die Praxis des Untersuchungsausschusses hinaus reicht und zu der sicherlich in Zukunft zahlreiche Beiträge in juristischen Fachzeitschriften veröffentlicht werden. Tangiert sie doch Fragen der Ausgestaltung von Minderheitenrechten im Grundgesetz, ihrer Ausgestaltung in der Geschäftsordnung und der Umsetzung in Ausschüssen. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Natürlich hätte der BGH demgegenüber – wie es auch die Einzelrichterin im ersten Beschluss vertreten hat – schon mit dem Wortlautargument von einer ausreichenden Minderheit der Ausschussmitglieder ausgehen können. Es scheint müßig, sich darüber Gedanken zu machen, ob die Thematik selbst – sei es die „Offenlegung“ der NSA-Selektoren an den Untersuchungsausschuss oder die Causa Snowden – die Entscheidungsfindung hier beeinflusst haben könnte. Im Ergebnis verspricht der Gang nach Karlsruhe aktuell überhaupt keine Erfolgsaussichten in diesem Falle. (...)
(...) Das Ergebnis ist leider eindeutig. Das Bundesverfassungsgericht ist keine „Super-Revisions-Gericht“ bei dem „falsche“ Entscheidungen der Instanzgerichte (insbesondere zum einfachen Recht) korrigiert werden können. Mit entsprechenden Entscheidungen, die man selbst als Fehlerhaft einschätzt muss man daher leben. (...)
(...) Jeder der mit Bargeld zahlen möchte, soll dies auch weiterhin tun können. Das Zahlen mit Bargeld ist ein unverzichtbares Merkmal einer freien und bürgerlichen Gesellschaft. (...)
(...) Deswegen stehen bundesweit etwa 800 Betreuungsvereine auf der Kippe. Wenn die wegfallen – und damit auch die ehrenamtlichen BetreuerInnen, die in den Vereinen tätig sind – wird es für das Gemeinwesen richtig teuer, denn die Betreuung müsste dann durch freiberufliche Betreuer/innen rein hauptamtlich organisiert werden. (...)