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Sobald uns die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Fokusgruppe vorliegen, werden wir intensiv darüber diskutieren, welche der oben bereits beschriebenen Möglichkeiten zuverlässig und rechtssicher umgesetzt werden können, damit Vorsorgende vor unseriösen Angeboten geschützt werden.
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Ab dem 01.01.2024 können Sie den Wohn-Riester auch für die Modernisierung einer Heizung nutzen, wenn sie den Maßgaben einer energetischen Sanierung entspricht
Ich empfehle Ihnen, einen Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle zu stellen, mit einem Kostenvoranschlag und dem erforderlichen Energieberater-Nachweis.