Antwort 20.12.2022 von Jens Lehmann CDU
Die Versorgungssicherheit mit CO2-armer Energie geht derzeit besser mit den verbliebenen Atomkraftwerken. Diese müssen am Netz bleiben.
Die Versorgungssicherheit mit CO2-armer Energie geht derzeit besser mit den verbliebenen Atomkraftwerken. Diese müssen am Netz bleiben.
Sehr geehrter Herr N.
Aus Sicht des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz besteht daher kein Anlass, die Strafverfolgungspraxis im Hinblick auf den unerlaubten Umgang mit Cannabis zu ändern.
Ob dafür ein Selbstbestimmungsgesetz, für das die zuständigen Bundesminister gerade die Eckpunkte vorgelegt haben, nötig ist, erscheint uns als Union fraglich.