Antwort 14.02.2024 von Carmen Wegge SPD
Die Einigung ist klar: Die Besitzmengenobergrenze im privaten Raum liegt bei 50 Gramm getrocknetem Cannabis. Im öffentlichen Raum bei 25 Gramm
Die Einigung ist klar: Die Besitzmengenobergrenze im privaten Raum liegt bei 50 Gramm getrocknetem Cannabis. Im öffentlichen Raum bei 25 Gramm
Wann es genau auf der Tagesordnung für die nächste Sitzungswoche zu finden ist, kann ich Ihnen leider nicht sagen, da ich nicht Teil des Ältestenrates des Deutschen Bundestags bin.
Wann es genau auf der Tagesordnung zu finden ist, kann ich Ihnen leider nicht sagen, da ich nicht Teil des Ältestenrats des Deutschen Bundestags bin.
Zustimmung Cannabisgesetz