(...) Ich bin der Meinung, dass das oben skizzierte Spannungsverhältnis nicht durch die einfache Setzung von „wichtiger“ bzw. „weniger wichtig“ zu klären ist, und auch der Richtervorbehalt allein, der sich in einem Rechtsstaat von selbst versteht, reicht nicht aus, alle Bedenken gegen einen Eingriff in ein Grundrecht als unbegründet zurückzuweisen. Ziel kann es nur sein, Regelungen zu treffen, die das Spannungsverhältnis so austarieren, dass beiden berechtigten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger – dem Datenschutz und der Inneren Sicherheit – optimal gedient ist. (...)
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(...) 2.) Die Möglichkeiten des realen Schutzes der Persönlichkeitsrechte im digitalen Zeitalter sind meiner Meinung nach sehr begrenzt. Die technischen Möglichkeiten lassen heutzutage fast alles zu, wie die sich mehrenden Offenbarungen von Edward Snowden deutlich zeigen, und dort, wo diese Möglichkeiten bestehen, werden sie, wie ich meine, auch angewandt. (...)
(...) die Probleme in ihrer Gemeinde sind mir hinlänglich bekannt und ich habe mich zum damaligen Zeitpunkt für die Aufstellung eines Bebauungsplanes ausgesprochen. (...)
(...) Leider ist diese ohne genauere Kenntnis der Vorgänge schwierig und nur sehr unkonkret zu beantworten. Auch ist mir der Zusammenhang zu den Persönlichkeitsrechten nicht vollends klar geworden. Ich würde deshalb sehr gern innerhalb eines persönlichen Gesprächs diese Fragen mit Ihnen besprechen. (...)
(...) Ich habe lange in Nordsachsen gelebt und kenne leider ähnliche Fälle aus den Altkreisen Delitzsch und Torgau-Oschatz, bei denen versucht worden ist, die öffentliche Bürgerbeteiligung zu sabotieren und zu konterkarieren. Da braucht es einen langen Atem und leider oftmals juristischen Beistand. (...)