
Antwort 25.10.2022 von Josip Juratovic SPD
In ihrem Fall müssen Sie die EPP über die Einkommenssteuererklärung geltend machen

In ihrem Fall müssen Sie die EPP über die Einkommenssteuererklärung geltend machen
Im Moment arbeiten das Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium mit Hochdruck am ersten Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz
Leider hat die Koalition auch diesmal nicht alle gesellschaftlichen Gruppen bedacht. In meinen Augen eine Ungerechtigkeit! Es bedarf einer Nachbesserung.
Die Anspruchsberechtigung hängt im Einzelfall von mehreren Faktoren ab, aber grundsätzlich haben Bürger:innen dann Anspruch auf Wohngeld, wenn ihr Einkommen nicht die Wohnkosten decken kann.