Der mir bekanntgewordene Gesetzentwurf ist auch durch die Aufnahme von Evaluierungsregelungen weiterhin für mich nicht zustimmungsfähig.
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Dass gesundheitliche Schäden insbesondere auch in Folge des Konsums von legalen Suchtmitteln, wie Alkohol und Tabak, entstehen, rechtfertigt keinesfalls, mit Cannabis ein weiteres Suchtmittel mit gravierenden gesundheitlichen Risiken insbesondere für junge Menschen durch eine Legalisierung gefährlich zu verharmlosen.
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass das Cannabisgesetz zum 01.04.2024 in Kraft treten wird.
Grundsätzlich ist es dem Parlament immer möglich Gesetze auch wieder rückgängig zu machen - sollte eine parlamentarische Mehrheit dafür bestehen.
Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion halten dieses Vorhaben für fatal und im höchsten Maße verantwortungslos. Zugunsten einer Klientel, die seit Jahren laut und vernehmlich auf die Legalisierung drängt, nimmt die Ampel gesundheitliche Folgeschäden bei den künftigen Konsumenten billigend in Kauf, sie schafft ein Bürokratiemonster ohne Vorbild und stört den Rechtsfrieden in unserem Land.