
Wenn Sie und Ihre Familie Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII beziehen, steht das einer Einbürgerung erst einmal entgegen. Bei anderen Sozialleistungen ist dies nicht der Fall.
Wenn Sie und Ihre Familie Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII beziehen, steht das einer Einbürgerung erst einmal entgegen. Bei anderen Sozialleistungen ist dies nicht der Fall.
Insgesamt stehen wir als Freie Demokraten für eine neue Realpolitik in der Migration, die Zuwanderung steuert und ordnet sowie zugleich Perspektiven für Integration eröffnet.
Für die SPD ist klar: Es wird kein Zurück geben bei der Staatsangehörigkeitsreform. Wir haben die doppelte Staatsangehörigkeit eingeführt und sie bleibt bestehen, das ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Es ist auch bei Arbeitslosigkeit weiterhin möglich, eingebürgert zu werden. Es ist aber richtig, dass die Behörde vor Ort dies im konkreten Einzelfall prüfen muss und ich Ihnen daher kein generelles Ja oder Nein mitteilen kann.
Das LEA hat alle offenen Einbürgerungsanträge - insgesamt 40.000 - von den Bezirksämtern übernommen und digitalisiert diese. Dies benötigt sehr viel Zeit - dann aber können die Anträge schneller bearbeitet werden. Neue Anträge sind sofort digitalisiert, deswegen geht es hier schneller. Nichtsdestotrotz ist das lange Warten eine missliche Situation.
Auch nach dem neuen Gesetz ist es so, dass Einbürgerungen im Rahmen der Lebensunterhaltssicherung nur ausgeschlossen sind, wenn Sie Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch beziehen. (in der Regel "Bürgergeld")