Frage von Peter M. • 06.11.2020

Antwort ausstehend von Florian Hahn CSU
(...) Grundrechte gelten nicht absolut, sie müssen vom Gesetzgeber immer wieder ins Verhältnis gesetzt werden. (...)
(...) Es geht dabei gerade auch um den nachhaltigen Schutz der von Ihnen erwähnten unabdingbaren Grundrechte, die mit der ebenfalls unabdingbaren Gewährleistung eines rechtssicheren Infektionsschutzes in Einklang gebracht werden müssen. (...)
(...) dass Sie sich keinesfalls Sorgen um die Abschaffung von Grundrechten machen müssen (...)
Das Dritte Gesetz zum Bevölkerungsschutz ändert daran nur insoweit etwas, als ab sofort strengere Voraussetzungen insbesondere für alle Landesregierungen gelten, bevor sie Grundrechtseinschränkungen vornehmen dürfen. Die Rolle des Parlaments wird dabei gestärkt.