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(...) ich stehe zu der Aussage, dass diese Mietpreisbremse, wie sie derzeit existiert, noch nicht ausreicht. (...)

eine rechtssichere regionale Mietobergrenze im Mietrecht des Bundes bedeutet, dass die Bundesländer Gebiete mit Wohnungsnot bestimmen können, in denen die Miete nicht über einen bestimmten Prozentsatz oberhalb des Mietenspiegels steigen darf.

(...) Wohnen muss als Teil der Daseinsvorsorge begriffen werden und entsprechend sind unsere Bemühungen den Wohnungsmarkt aus der Marktlogik rauszuholen. (...)

(...) Daher arbeiten wir an einer regional differenzierten Mietobergrenze in absoluter Höhe, so dass Verstöße den Behörden nur gemeldet werden müssten. (...)

(...) Durch die 2015 von der ein Bundesregierung eingeführt Miepreisbremse, sollen unter anderem die Mieten im Fall einer Neuvermietung eine Erhöhung von 10% nicht übersteigen. (...)