Antwort 07.02.2024 von Kerstin Griese SPD
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil Neuland betreten.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil Neuland betreten.
Wie ich Ihnen bereits in meiner Antwort vom 2. Februar 2024 erläutert habe, können Menschen, die in Not geraten sind und laufende Kosten nicht bezahlen können, Leistungen der sozialen Sicherung wie Bürgergeld oder Wohngeld beantragen.
Jeder fertige Gesetzentwurf muss selbstverständlich hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit geprüft werden, das gilt auch für das Bundesbesoldungs- und –versorgungsangemessenheitsgesetz
Insbesondere Frauen sind vermehrt in Deutschland von Altersarmut betroffen. Das müssen wir angehen.
Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass die SPD-Bundestagsfraktion zu keinem Zeitpunkt über eine Kürzung der Rente nachdachte.