Gleichwohl muss ich darauf hinweisen, dass wir als Politiker zwar die Fehlsteuerungen der gesetzlichen Krankenkassen hinterfragen können, aber nicht direkt über die Vergütungen verhandeln.
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Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.
Die beschlossene Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent zum 1. April 2026 sehe ich kritisch. Über diese Honorarsätze entscheidet allerdings nicht die Hamburgische Bürgerschaft, sondern die zuständigen Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen auf Bundesebene.
Sehr geehrte Frau Z.,
vielen Dank für Ihre Frage über das Internet-Portal "abgeordnetenwatch.de".
Das BMG hat das ausdrückliche Recht, diesen Beschluss innerhalb von zwei Monaten zu beanstanden und damit sein Inkrafttreten abzuwenden! Ich stelle daher die klare Forderung, diesen fatalen Beschluss zu beanstanden und zu stoppen.