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Tarek Al-Wazir
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Frage von Andreas I. •

Würden Sie die Rücknahme der Honorarkürzung für Psychotherapeuten durch den erweiterten Bewertungsausschuss vom 11.03.2026 unterstützen?

Sehr geehrter Herr Al-Wazir, der erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11.03.2026 eine Abwertung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 % zum 01.04.2026 beschossen, entgegen des entschiedenen Widerstands der Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Mit dieser fatalen Entscheidung wird faktisch die Orientierungswertsteigerung für 2026 in Höhe von 2,8 % zurückgenommen und die Orientierungswertsteigerung 2025 um 1,7 % abgeschwächt. Das ist ein Skandal, denn diese OW-Steigerungen der vertragsärztlichen Leistungen waren explizit verhandelt worden, um steigende Kosten der Vertragsärzte und Psychotherapeut*innen aufzufangen und den „Arztlohn” moderat weiterzuentwickeln. Ich bitte Sie deshalb um Klärung und Unterstützung bzgl. der Forderungen des Berufsstandes gegenüber des Bundesgesundheitsministeriums, das die Möglichkeit hätte, den Beschluss des Bewertungsausschusses in den nächsten zwei Monaten zu beanstanden.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr I.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die eindrückliche Schilderung der aktuellen Situation in der psychotherapeutischen Versorgung.

Ich teile Ihre Sorge ausdrücklich: Gesundheitspolitisch ist die Absenkung der psychotherapeutischen Leistungen gerade vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Versorgungslücken inakzeptabel.

Nach dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026 soll die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen ab dem 1. April um 4,5 Prozent sinken. Es ist aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar, dass ausgerechnet Psychotherapeutinnen und -therapeuten künftig weniger für die Behandlung von gesetzlich Versicherten erhalten sollen. Psychotherapeutische Arbeit muss adäquat und verlässlich finanziert werden.

Gerade in einer Situation, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung stetig steigt, Wartezeiten für viele Patientinnen und Patienten jetzt schon unzumutbar lang sind und Praxen zugleich unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehen, sendet eine pauschale Honorarkürzung ein verheerendes Signal. Wenn Praxen wirtschaftlich unter Druck geraten und Fehlanreize zu Ungunsten gesetzlich Versicherter entstehen, gefährdet das die psychotherapeutische Versorgung insgesamt.

Was wir stattdessen brauchen, sind langfristig wirkende Reformen und strukturelle Verbesserungen. Pauschale Kürzungen werden die bestehende Fehlsteuerung und die finanzielle Schieflage innerhalb des Gesundheitssystems nicht lösen können.

Durch vielfältige gesellschaftliche Krisen erleben wir derzeit einen deutlichen Anstieg psychischer Belastungen, besonders unter Kindern und Jugendlichen. Das Hilfesystem wird der steigenden Nachfrage nach Unterstützungs- und Behandlungsbedarfen zunehmend nicht mehr gerecht und stößt schon heute an seine Kapazitätsgrenzen. Insgesamt sind die Zugänge zum Hilfesystem mit zu vielen Hürden belastet. Es ist nicht hinzunehmen, dass viele Menschen in einer psychischen Krise monatelang auf passende Hilfe warten müssen mit allen damit verbundenen negativen Folgen. Alle Menschen mit Hilfebedarf sollen im Bedarfsfall niedrigschwellige Zugänge zu passgenauen psychosozialen und therapeutischen Angeboten haben.

Eine neue Bedarfsplanung ist daher überfällig. Wir haben als Grüne Bundestagsfraktion hierzu eine schriftliche Frage an die Bundesregierung gerichtet und uns erkundigt, ob sie aus dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses Handlungsbedarf ableitet und ob sie plant, die notwendige Reform der Bedarfsplanung in der Psychotherapie voranzubringen. Die Antwort ist aus unserer Sicht unbefriedigend: Die Bundesregierung plant derzeit keine strukturellen Reformen.

Wir bleiben jedoch nicht untätig und haben deshalb den Eilantrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ (Drucksache 21/4954) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Darin fordern wir unter anderem eine Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung, die sich am tatsächlichen Hilfebedarf orientiert. Zusätzlich setzen wir uns dafür ein, die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in einer eigenen Bedarfsplanung abzubilden. Kinder und Jugendliche sind in besonderem Maß auf wohnortnahe Angebote angewiesen, die mit Kita, Schule und kommunalen Unterstützungsstrukturen vernetzt sind.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Angleichung der Versorgung zwischen städtischen und ländlichen Regionen, um gleichwertige gesundheitliche Lebensverhältnisse zu schaffen. Obwohl Menschen im ländlichen Raum nicht seltener psychisch erkranken als in Städten, stehen dort deutlich weniger Versorgungsangebote zur Verfügung – diese Schieflage muss dringend korrigiert werden.

Zudem müssen wir gezielt mehr Angebote für Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen schaffen, um ihren Zugang zur ambulanten Versorgung zu verbessern.

Klar ist auch: Nur mit ausreichend Fachkräften ist die Patientenversorgung von morgen gesichert. Deshalb setzen wir uns für eine verlässliche Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung ein.

Für die fachpolitische Begleitung dieses Themas in unserer Fraktion ist meine Kollegin Dr. Kirsten Kappert-Gonther zuständig. Gemeinsam setzen wir uns weiterhin dafür ein, die Rahmenbedingungen in der psychotherapeutischen Versorgung nachhaltig zu verbessern.

Die Grüne Bundestagsfraktion setzt sich weiterhin dafür ein,  dass angemessene finanzielle Rahmenbedingungen geschaffen werden. Psychische Gesundheit darf nicht vom Versicherungsstatus abhängen.

Danke für Ihre wichtige Rückmeldung!

Mit freundlichen Grüßen,

Tarek Al-Wazir

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