Antwort 08.02.2022 von Andrew Ullmann FDP
Es gibt für uns Bundestagsabgeordnete an Tagen, die von der Bundestagspräsidentin benannt werden, eine Anwesenheitspflicht im Deutschen Bundestag.
Es gibt für uns Bundestagsabgeordnete an Tagen, die von der Bundestagspräsidentin benannt werden, eine Anwesenheitspflicht im Deutschen Bundestag.
Es sollte keinen Zweiklassen-Corona-Schutz geben.
. Das Grundgesetz, die Verfassung des Freistaates Sachsen und die weiteren Gesetze verbieten nicht, dass Abgeordnete auch Ministerin oder Minister sein können.
Unmittelbar nach meinem Amtsantritt habe ich betont, dass mir die Reform des Wahlrechts ein wichtiges Anliegen ist,
Kurz gesagt: der Information der Öffentlichkeit. In der Demokratie sind politische Entscheidungen gegenüber dem Souverän, also der Bevölkerung, begründungspflichtig.