Antwort 17.02.2022 von Ulrich Wilken Die Linke
Insofern wird es für uns zukünftig - wie in der Vergangenheit - keine Sonderbedingungen geben (...).
Insofern wird es für uns zukünftig - wie in der Vergangenheit - keine Sonderbedingungen geben (...).
Demnach finden sich keine belastbaren Anhaltspunkte für eine Amtshaftung von Abgeordneten mit einer Haftungsüberleitung auf den Staat, auch wenn den Mitgliedern des Bundestages ein öffentliches Amt im Sinne des Art. 34 GG anvertraut ist.
Es gibt für uns Bundestagsabgeordnete an Tagen, die von der Bundestagspräsidentin benannt werden, eine Anwesenheitspflicht im Deutschen Bundestag.
Es sollte keinen Zweiklassen-Corona-Schutz geben.