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Der Gesetzentwurf stellt eine austarierte Lösung dar, um den durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) statuierten Anforderungen Rechnung zu tragen.
Das Bundesverteidigungsministerium ist an dieser Abstimmung beteiligt und wird sich dafür einsetzen, dass die Interessen aller Beschäftigten berücksichtigt werden.
Festzuhalten ist, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber durchaus einen Spielraum dahingehend zuerkannt hat, wie die tatsächlichen Wohnkosten von Beamtinnen und Beamten zu bemessen sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber sehr enge Vorgaben auferlegt. Diese Vorgaben müssen im anstehenden Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden.
Ich stimme dem zu, dass Bundesbeamte ausreichend und amtsangemessen alimentiert werden sollen