Ein AEZ der Stufe 1 ist nur in den Fällen vorgesehen, in denen Beamte freiwillig und aufgrund privater Entscheidung ihren Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen.
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Leider ist es wenig sinnvoll, mich zu dem seit über einem Jahr kursierenden Referentenentwurf inhaltlich zu äußern, da umfassende Änderungen am Entwurf zu erwarten sind (zumal sich durch Bürgergeldanpassung die Parameter wieder verschieben werden usw.). Die Bundesregierung muss endlich ihre Ressortabstimmung beenden.
Einen Termin zur Kabinettbefassung oder zum Beginn des parlamentarischen Verfahrens kann ich Ihnen daher leider nicht konkret nennen. Das Vorhaben ist äußerst komplex und umfangreich, es kommt dabei auf Genauigkeit und sorgfältig begründete Abwägungen an, bei denen wir auch die Entwicklung in den Ländern nicht außer Acht lassen.
Diese sind jedoch sehr speziell und müssen individuell gesehen und behandelt werden. Falls sich die anderen Fragen auf die Einführung des neuen Orts- und Familienzuschlags bezieht, teilen Sie mir dies bitte mit.
Der Gesetzentwurf ist in der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt, außerdem werden noch Verbändestellungnahmen ausgewertet.
Grundsätzlich ist BMI sich der Tatsache bewusst, dass fast alle Länder bereits entsprechende Regelungen getroffen haben. BMI hat es aber leider nicht allein in der Hand. Ich bin dennoch zuversichtlich, dass es bald einen Gesetzentwurf der Bundesregierung geben wird.