Antwort 10.05.2022 von Hubertus Heil SPD
Über Leistungen der beruflichen Weiterbildung entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter nach pflichtgemäßen Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht grundsätzlich nicht.
Über Leistungen der beruflichen Weiterbildung entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter nach pflichtgemäßen Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht grundsätzlich nicht.
Mir ist es wichtig, dass diejenigen Beschäftigten den Pflegebonus erhalten, die in der Pandemie besonders belastet waren und es immer noch sind.
Aufgrund des weiter fortschreitenden Demografischen Wandels werden die Finanzierungsherausforderungen absehbar weiter zunehmen. Deshalb hatten wir bereits in der vergangenen Wahlperiode eine Rentenkommission eingesetzt, die mögliche Reformvorschläge unterbreiten sollte.