Antwort 25.07.2025 von Michael Thews SPD
Das geht auf die damalige Einstufung der Unweltverträglichkeit zurück
Das geht auf die damalige Einstufung der Unweltverträglichkeit zurück
Meine Partei und auch ich bleiben bei der Kandidatin


Ich bin nicht am Wahlverfahren beteiligt, da die Zuständigkeit beim Deutschen Bundestag liegt.
Als SPD-Bundestagsfraktion halten wir an der Kandidatur von Frau Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht fest. Es ist weiterhin möglich, dass die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit noch zustande kommt.