Antwort 03.05.2023 von Leni Breymaier SPD
Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, die partnerschaftliche Betreuung von Kindern nach Trennung und Scheidung mit Anpassungen im Sozial- und Steuerrecht zu erleichtern.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, die partnerschaftliche Betreuung von Kindern nach Trennung und Scheidung mit Anpassungen im Sozial- und Steuerrecht zu erleichtern.
Aufgrund des Widerspruchs aus anderen Ministerien findet sich diese Maßnahme aber zunächst nicht im Gesetzentwurf.
Tatsächlich gibt es im Rahmen der KfW Förderungen für die Sanierung von Gebäuden und Gebäudeteilen, die auch für WEG gelten.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude vergibt bei Einzelmaßnahmen (BEG EM) Zuschüsse und zinsgünstige Kredite.
Vielleicht schauen Sie sich mal folgenden Link an, wo verschiedene Förderinstrumente aufgezeigt werden: