Antwort 21.01.2025 von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
In der konkreten Situation lag der Fokus jedoch insbesondere darauf, dass schnell gehandelt werden musste. Das hat dazu geführt das in Teilen die "Gießkanne" in Kauf genommen werden musste. Differenzierung kostet Aufwand und Zeit, die in der damaligen Lage knapp war.
Rahmendaten der Härtefallhilfen für Privathaushalte finden sie auch auf der Seite des BMWK:
Das Umweltbundesamt hat bereits erklärt, dass die Emissionen nach der IPCC-Logik den Staaten zugerechnet werden, auf deren Hoheitsgebiet die Lecks sich befinden