Antwort 17.02.2025 von Ansgar Heveling CDU
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Stellungnahme zur Ihrer Frage vom 17.2.2025.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Stellungnahme zur Ihrer Frage vom 17.2.2025.

Das Bundesverfassungsgericht setzt selbst Fristen, bis wann Urteile umgesetzt werden müssen.
Eine allgemeine Frist für die Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG gibt es nicht, das Gericht kann eine solche aber in der Sachentscheidung selbst setzen.