Sehr geehrter Herr Walser,es geht Ihnen also nicht darum, in Frage zu stellen, dass Inobhutnahmen geboten sein können, sondern darum zu betonen, dass Ihrer Ansicht nach diejenigen Personen, die Inobhutnahmen in Hamburg durchführen, dazu nicht befugt seien, weil sie nicht verbeamtet sind.Ich kann mich nur wiederholen: Diese Frage ist keine, die politisch beantwortet werden kann, sondern juristisch beantwortet werden muss. Wenden Sie sich gegebenenfalls an den Eingabenausschuss der Bürgerschaft.Viele Grüße,Daniel Oetzel (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 11.02.2020 von Daniel Oetzel FDP
Antwort 17.02.2020 von Peter Tschentscher SPD
(...) Das Grundgesetz will den Staat also nicht gänzlich daran hindern, auch Teilbereiche hoheitsrechtlicher Befugnisse auf Nichtbeamte zu übertragen. Maßgebend ist, dass ein sachlicher Grund für die Ausnahme vorliegt. (...)
Antwort 10.02.2020 von Sabine Böddinghaus Die Linke
(...) Da meiner Meinung nach die Frage einer notwendigen Verbeamtung noch differenzierter geführt werden muss und es dabei durchaus widerstrebende Argumentationslinien gibt, kann ich Ihnen Ihre Frage derzeit nicht abschließend beantworten. (...)
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD
Antwort ausstehend von Christine Lambrecht SPD
Antwort ausstehend von Rainer Stickelberger SPD