Für die Bezieherinnen und Bezieher von Fernwärme gilt die Fernwärmebremse innerhalb des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG).
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Sobald eine beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition mehr als 50.000 Mitzeichnungen erhalten hat, wird das Anliegen öffentlich im Petitionsausschuss unter Anwesenheit der Petentin/ des Petenten sowie von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung beraten.

Spätestens 2024 wird ein entsprechendes Gesetz in den Bundestag eingebracht.
Tatsächlich gibt es auch Haushalte, die Nachtstrom beziehen ohne dass dieser gesondert erfasst wird. Vielmehr kommen hier Hoch- und Tiefpreisfenster zur Anwendung, sodass grundsätzlich jedweder nachts verbrauchte Strom, also auch der für den Betrieb von Waschmaschine, Fernseher & Co, über den Nachtstromtarif abgerechnet wird.
Aufgrund der hohen Anzahl eingehender Anträge ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit zu rechnen.