
(...) Alle Einkünfte bzw. Nebentätigkeiten sind anzuzeigen und zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichungen sollen Wählerinnen und Wählern Transparenz ermöglichen: (...)
(...) Alle Einkünfte bzw. Nebentätigkeiten sind anzuzeigen und zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichungen sollen Wählerinnen und Wählern Transparenz ermöglichen: (...)
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage! Meine Antwort beginne ich mit einer Gegenfrage:
(...) Für Bundestagsabgeordnete gibt es daher klar definierte Verhaltensregeln, denen nachzukommen ist. Diese besagen unter anderem, dass Spenden, Gastgeschenke, sonstige Zuwendungen für die politische Tätigkeit sowie Tätigkeiten und Funktionen, die vor- und neben dem Mandat ausgeübt werden, offengelegt werden müssen. (...)
(...) Zum Abgeordneten des Bundestages ist grundsätzlich wählbar, wer am Wahltag Deutscher oder Deutsche ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. (...)