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So gibt es neue Härtefallregelungen mit der Verabschiedung des Bürgergeldes für die Menschen, die kein Geld für das Befüllen ihres Öl- oder LPG-Tanks haben oder ihren Pellet-Vorrat nicht mehr bezahlen können.
Soweit ein grundsätzlich bestehender Rentenanspruch zum Beispiel aus Gründen der Einkommensanrechnung nicht zur Auszahlung kommt, besteht kein Anspruch auf die Energiepreispauschale.
siehe Antwort vom 26.09.22
Nein, Umwelt- und Klimaschutz bleiben nicht auf der Strecke. Das Gegenteil ist der Fall.
Um diese durch Kaminöfen verursachte Feinstaubbelastung weiter abzusenken, müssen Altanlagen konsequenter kontrolliert und umgerüstet oder ausgetauscht werden.