Im Staatsangehörigkeitsgesetz ist das für die Einbürgerung notwendige Sprachniveau (B1) festgeschrieben, nicht jedoch die Form des Nachweises. Da die Umsetzung des Gesetzes in der Verantwortung der zuständigen Länder und Kommunen liegt, kann der Nachweis von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein.
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Antwort 28.02.2025 von Hakan Demir SPD
Antwort 10.03.2025 von Marc Henrichmann CDU
Ganz allgemein kann gesagt werden, dass die CDU die unsägliche Ampel-Politik beenden wird
Antwort 25.02.2025 von Hakan Demir SPD
Bei Ihnen würde nun die Möglichkeit bestehen, Ihren Beruf in Vollzeit auszuüben oder dann wieder einen weiteren Antrag zu stellen, wenn Sie nicht mehr Ihre Kinder erziehen und entsprechend mehr Stunden arbeiten können.
Antwort 18.02.2025 von Hakan Demir SPD
Mir fehlen zu Ihrer Frage noch weitere Informationen zu dem bestimmten Fall.
Antwort 18.02.2025 von Hakan Demir SPD
Der Bezug von Arbeitslosengeld und Wohngeld schließt eine Einbürgerung per se nicht aus.
Antwort 16.02.2025 von Thorsten Frei CDU
Zum anderen kritisieren wir die damit verbundene generelle Zulässigkeit der doppelten Staatsbürgerschaft.