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Aufgrund einer Änderung der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie durch die EU-Kommission im April diesen Jahres ist die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf lebensnotwendige Güter nun grundsätzlich möglich.
Der Effekt einer Mehrwertsteuerabsenkung droht in Zeiten (weiter) steigender Preise überhaupt nicht oder nur wenig wahrgenommen zu werden
Die Abgrenzung zwischen dem Regel- und dem ermäßigten Steuersatz erfolgt letztlich auf Grundlage europarechtlicher Vorgaben und den Vorschriften des Zolltarifs.