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Ich sehe es heute differenzierter.

Jeder Bürger konnte sich in den vergangenen Jahre umfangreich über Corona-Impfungen informieren.

Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung muss gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch den behandelnden Arzt unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Gesundheitsämter sind ihrerseits verpflichtet, einen gemeldeten Verdachtsfall an die zuständige Landesbehörde und pseudonymisiert an die zuständige Bundesoberbehörde – das PEI – zu melden.

"Kernige" Aussagen aus der Politik, meist kurz vor Wahlen sind ein altes Übel. Deshalb mein sehr später Sprung in die Politik, um tatsächlich Politik für uns, für die Bürger zu gestalten. In der Tat lässt sich Ihr Fragenblock kaum in einer kurzen Antwort abbilden.