Da es sich bei Doppelbesteuerungsabkommen jedoch um bilaterale Verträge zur Aufteilung der Besteuerungsrechte handelt, können diese zwischen den beiden Vertragsstaaten grundsätzlich frei ausgehandelt werden. Dies hat dann bedauerlicherweise auch zur Folge, dass die steuerlichen Auswirkungen bei einer Tätigkeit in unterschiedlichen Ländern auch unterschiedlich ausfallen
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Antwort 06.07.2022 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 01.07.2022 von Hubertus Heil SPD
Aufgrund der verschiedenen Fallgestaltungen der mobilen Arbeit/Telearbeit/Homeoffice als Mittel der Pandemiebekämpfung („flatten the curve“) soll bis einschließlich Juni 2022 eine pandemiebedingte Tätigkeit im Homeoffice keine Auswirkungen auf das anzuwendende Recht der sozialen Sicherheit haben.
Antwort 15.07.2022 von Marco Buschmann FDP
Im Angesicht der sich nun entspannenden pandemischen Lage sowie der nunmehr weitgehend auslaufenden Eindämmungsmaßnahmen wird diese Ausnahmeregelung nicht weiter verlänger
Antwort 21.07.2022 von Markus Büchler BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zu Ihrer Frage: Aufgrund der von Ihnen genannten Gründe befürworten die Grünen weitgehende Home-Office-Optionen.
Antwort 29.07.2022 von Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Sonderregelung für Grenzgänger*innen wurde bis 31. Dezember 2022 verlängert. Ob es weitere Verlängerungen geben wird, bleibt abzusehen.
Antwort ausstehend von Martin Hagen FDP