Der russische Angriff zielt systematisch auf zivile Ziele & Opfer und unterscheidet sich immens qualitativ & quantitativ von der ukrainischen Selbstverteidigung
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Antwort 08.07.2024 von Agnieszka Brugger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 15.08.2023 von Marco Buschmann FDP
Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Bundesregierung in Bezug auf Drohneneinsätze rechtmäßig handelt.
Antwort 01.08.2023 von Gregor Gysi Die Linke
über einhundert Staaten haben den Vertrag zum Verbot des Besitzes und des Einsatzes von Streumunition unterzeichnet.
Antwort 24.05.2023 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Welche staatliche Reaktion im Einzelnen erfolgt, muss unter Berücksichtigung aller für den konkreten Fall relevanten Aspekte entschieden werden.
Antwort 17.05.2023 von Jürgen Trittin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Militäreinsätze der Türkei in Nordsyrien sind völkerrechtswidrig und klar zu verurteilen. Sanktionen können nur im Rahmen der EU verhängt werden.
Antwort 11.04.2023 von Marco Buschmann FDP
Grundsätzlich erstreckt sich diese nur auf Vertragsparteien des Römischen Statuts sowie solche Staaten, die seine Zuständigkeit im Einzelfall anerkannt haben, so wie die Ukraine.