Es ist richtig, jeden „Vorfall“ immer im Sinne einer Einzelfallprüfung entlang deutscher Interessen zu prüfen und abzuwägen.
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Artikel 51 der UN-Charta erlaubt die individuelle und kollektive Selbstverteidigung nur im Falle eines bewaffneten Angriffs.
Ich bin aber überzeugt, dass die Wirkmechanismen der israelischen Demokratie ein starkes Korrektiv für das Handeln der israelischen Regierung sind, während die Hamas eine Terrororganisation ist, die weder kontrolliert, noch von der Bevölkerung legitimiert wurde.
Die Bundesregierung erwartet von einem demokratischen Rechtsstaat wie Israel, dass er sich an die Regeln des humanitären Völkerrechts hält und im Kampf gegen die Hamas größtmögliche Rücksicht auf die Zivilbevölkerung nimmt.
Ich sehe die humanitäre Katastrophe, die dieser Krieg verursacht, der auf den nicht zu rechtfertigenden terroristischen Überfall der Hamas zurück geht.
Die Regierung und das Militär Israels sind in ihrer Verteidigung gegen den brutalen Terror der Hamas dem humanitären Völkerrecht verpflichtet.