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Sehr geehrter Herr V.,


(...) Wir Grünen lehnen das Wechselmodell nicht per se ab. Kinder, die im sogenannten Wechselmodell hälftig von ihren Eltern betreut werden, sind im Schnitt zufriedener als andere Trennungskinder. (...)

(...) Ich bin davon überzeugt, dass es für Kinder in aller Regel am besten ist, wenn beide Elternteile gemeinsam Verantwortung für ihre Erziehung und Entwicklung übernehmen. Kinder sollen auch nach einer Trennung der Eltern möglichst eng mit beiden Elternteilen verbunden bleiben. Das wird bei Scheidungen aber ja auch berücksichtigt. (...)

(...) Zu 1) Die Sanktionen, die das BGB an die Verletzung der gesetzlichen Umgangspflicht knüpft, sind erheblich und für das betroffene Elternteil oft schmerzhaft. Inwieweit eine strafrechtliche Verurteilung anschreckender wirken würde, sehe ich nicht. (...)